Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kunstgießerei Kollinger GmbH, Daimlerstr. 4, 89275 Elchingen

  1. Lieferungen und Leistungen erfolgen nur zu den nachfolgenden Bedingungen, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.
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  3. Kostenvoranschläge und Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart – für die Dauer von 21 Kalendertagen verbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Abbildungen, Modelle, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bei umfangreichen oder wiederholten Kostenvoranschlägen, die nicht zu einem Auftrag führen, behalten wir uns die Berechnung einer Kostenpauschale vor. An von uns gefertigten Modellen, Entwürfen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor.
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  5. Aufträge gelten erst dann als zustande gekommen, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt oder in anderer Weise anerkannt wurde. Grundsätzlich haften wir nicht für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen, z.B. Zeichnungen und Modelle, sowie durch ungenaue schriftliche oder mündliche Angaben ergeben.
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  7. Unsere Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, ab Werk, zzgl. ges. MwSt., ausschließlich Verpackung. Wenn sich die Kostenfaktoren bis zum Zeitpunkt der Lieferung unvorhergesehen gravierend ändern, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen. Sofern nach Modellerhalt im Angebot nicht veranschlagte Leistungen aus verfahrenstechnischen Gründen, sowie durch Änderungen und Ergänzungen auf Wunsch des Auftraggebers, erforderlich sind, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
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  9. Lieferungen erfolgen ab Werk. Versand und Gefahren gehen spätestens auf den Besteller über, wenn die Ware im Werk von ihm in Empfang genommen wurde oder bei Transport unser Werk verlassen hat, ohne Rücksicht darauf, durch wen und auf welchem Weg die Beförderung erfolgt, und zwar auch dann, wenn noch weitere Leistungen wie Anfuhr, Aufstellung oder Montage von uns übernommen werden.
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  11. Wir behalten uns eine Mehr- und Minderlieferungen von bis 10% vor, die auch für Ersatzlieferungen gilt. Überlieferungen, die innerhalb dieser Toleranzen liegen, werden berechnet und nicht zurückgenommen. Es besteht kein Anspruch auf Nachfertigung bei Unterlieferung innerhalb der Toleranz. Bei Bauteilsätzen, die aus mehreren Teilen bestehen, besteht kein Anspruch auf Mengengleichheit der verschiedenen Teile. Auch hier finden die Mengenabweichungstoleranzen Ihre Anwendung. Willkürliche Abzüge werden nicht anerkannt.
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  13. Rechnungen sind zu begleichen innerhalb 2 Wochen ohne Abzug. Bei größeren Aufträgen werden Teilzahlungen fällig nach besonderer Vereinbarung im Angebot. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Wechsel gelten erst nach Einlösung als Erfüllung. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Bei Erstlieferungen behalten wir uns Nachnahme vor. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig.
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  15. Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zu ihrer vollständigen Bezahlung, ob bearbeitet oder nicht. Dieses Eigentumsrecht können wir jederzeit geltend machen. Bei Weitergabe der von uns gelieferten Gegenstände an Dritte geht das Eigentum an der dadurch entstandenen Forderung ohne weiteres auf uns über in Höhe der uns geschuldeten Beträge. Der Besteller darf die gelieferten Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat uns der Auftraggeber unverzüglich davon zu unterrichten. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentum an dem neuen Gegenstand auf uns, der Höhe nach jedoch beschränkt auf den Wert der Vorbehaltsware.
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  17. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Kalendertagen nach Empfang der Lieferung bei uns eingehen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Kleine Abweichungen in den Maßen können nicht zum Anlass einer Beanstandung genommen werden. Teile, die nachweislich einen Fabrikationsfehler haben, werden zurückgenommen. Wir behalten uns vor, eine Neulieferung oder Nachbesserung in unserem Hause vorzunehmen. Kosten für Reparatur oder Nachbesserung durch Dritte übernehmen wir nicht. Vorher und ohne unsere Zustimmung vorgenommene Änderungen an Lieferungen oder Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus.
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  19. Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, es sei denn, Ansprüche werden in diesen Bedingungen ausdrücklich zugesichert. In allen Fällen, in denen wir auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Anspruch auf Ersatz von Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das Risiko für die uns zum Abguss übergebenen Modelle bleibt uneingeschränkt beim Besteller. Wir verpflichten uns, die Modelle sorgfältig zu behandeln. Bei Prototypen oder anderen technischen Teilen kann eine Mangelhaftigkeit wegen Nichteinhaltung von Maß- und Gewichtsangaben nur dann in Betracht kommen, wenn in erheblichem Umfang von dem abgewichen ist, was bei Gießverfahren nach dem Stand der Technik hätte eingehalten werden können. Für weitere technische Eigenschaften übernehmen wir keinerlei Haftung. Des Weiteren haften wir nicht, wenn sich das vom Auftraggeber vorgeschriebene Metall, bzw. dessen Legierung, als für den speziellen Auftrag oder für eine nachträgliche Oberflächenbearbeitung für ungeeignet herausstellt. Modelle aus Wachs oder Kunststoff werden durch den Form- und Gießprozess aufgelöst und sind verloren. Das volle Ausschussrisiko trägt hierbei der Besteller.
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  21. Die Einhaltung des Urheberrechts an den uns zum Abguss übergebenen Modellen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Wir übernehmen keinerlei Prüfung oder Haftung in dieser Richtung und setzen voraus, dass unser Auftraggeber über die Berechtigung zum Ab- oder Nachguss verfügt.
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  23. Die im Kundeneigentum stehenden Silikonformen werden zur evtl. nochmaligen Verwendung über einen Zeitraum von 12 Monaten bei uns eingelagert. Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Einlagerung nur gegen Einlagerungsgebühr möglich. Der Kunde kann die Silikonformen zurücknehmen oder gegen Erstattung der Entsorgungskosten von uns entsorgen lassen. Für eingelagerte Silikonformen werden gemäß unseren AGB 12 Monate nach der Auslieferung des ersten Gusses eine Einlagerungsgebühr von 5% des Neupreises der Form pro Jahr berechnet. Angefangene Monate werden anteilig mit 1/12 des Jahrespreises berechnet.
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  25. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, gilt die im Angebot genannte Lieferzeit nur annähernd. Sie beginnt nach Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller Voraussetzungen des Bestellers. Als Liefertag gilt der Tag der Bereitstellung im Werk. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, werden wir insoweit von der Verpflichtung zur Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei.
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  27. Bei erheblicher, nachhaltiger Verschlechterung der geschäftlichen, insbesondere der Vermögensverhältnisse des Abnehmers, sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und falls diese nicht genügend gestellt werden, vom Vertrage zurückzutreten.
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  29. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Elchingen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

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